Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsverarbeitung

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AGB

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Nexsale Consulting, vertreten durch den Inhaber Herr Dominik Bukovschak, Feldbergstraße39b, 61440 Oberursel, Deutschland (nachfolgend „Nexsale“), und ihren Kunden (nachfolgend "Kunden") über die Erbringung von Dienstleistungen zur B2B-Leadanbahnung über Cold-E-Mail-Kampagnen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Nexsale ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
Tel.: 015678 164969
E-Mail: d.bukovschak@nexsale.de.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde bucht bei Nexsale eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt Nexsale durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website von Nexsale zustande kommen.
2.2 Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn Nexsale die Buchung des Kundenbestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit derBuchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Nexsale mitgeteilt.
2.3 Die Angebote von Nexsale sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Nexsale.
2.4 Nexsale ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründenabzulehnen, z.B. wenn Nexsale aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichenGründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt derHonoraranspruch von Nexsale für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenenLeistungen erhalten.
2.5 Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
2.6 Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

3. Leistungen von Nexsale

3.1 Nexsale erstellt im Namen des Kunden automatisierte Cold-E-Mail-Kampagnen zur Leadgenerierung, übernimmt die Vorqualifizierung von Rückmeldungen nach zu vordefinierten Kriterien („Goldstandard“) und vereinbart Termine mit potenziellen Kunden.
3.2 Die Auswahl der Leads erfolgt durch manuelles Scraping öffentlich zugänglicher Daten sowie durch Nutzung bestehender Kundendaten (falls bereitgestellt). Die Auswahl erfolgt stets auf Grundlage zuvor gemeinsam definierter Zielgruppen.
3.3 Nexsale verschickt die Kampagnen-E-Mails über Domains, die im Auftrag des Kunden erworben und technisch betrieben werden. Diese Domains stehen im Eigentum des Kunden. Der E-Mail-Versand erfolgt im Namen des Kunden.
3.4 Die E-Mail-Inhalte („Copy“) der Kampagnen werden von Nexsale auf Basis der Unternehmenspositionierung des Kunden eigenverantwortlich erstellt. Der Kunde gestattet den Versand der Inhalte in seinem Namen und übernimmt die inhaltliche Verantwortung. Eine individuelle Freigabe der konkreten Texte durch den Kunden ist nicht erforderlich. Die erstellten Texte, Kampagnenlogiken und Kommunikationsmuster sind urheberrechtlich geschützt und gelten als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Nexsale. Sie werden dem Kunden weder dauerhaft überlassen noch zur Weiterverwendung bereitgestellt. Eine Speicherung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
3.5 Nexsale tritt gegenüber Dritten als Mitarbeiter oder offizieller Vertreter des Kunden auf –sowohl in der schriftlichen Kommunikation als auch telefonisch zur Terminvereinbarung.

4. Ergänzende Vertragsbedingungen

4.1 Nexsale erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass Nexsale seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von Nexsale erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von Nexsale individuell für den Kunden erstellt.
4.3 Sämtliche Unterlagen von Nexsale sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite von Nexsale als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nichtberechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Nexsale Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
4.4 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritterwird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
4.5 Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist für eine korrekt angegebeneE-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
4.6 Nexsale ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Nexsale ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
4.7 Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von Nexsale dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
4.8 Nexsale ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kundenzumutbar ist.
4.9 Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführungder Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden inden individuellen Verträgen festgelegt.

5. Terminvereinbarung und Vergütung

5.1 Nexsale schuldet ausschließlich die Anbahnung und Qualifizierung von Geschäftskontakten. Ein wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Abschluss) wird nicht geschuldet.
5.2 Abgerechnet wird jeder qualifizierte, tatsächlich stattgefundene Termin. Ein Termin gilt als stattgefunden, wenn:
– der Interessent zum vereinbarten Zeitpunkt telefonisch oder per Videokonferenz erscheint,
– die im individuellen Angebot definierten Kriterien des sogenannten „Goldstandards“ erfüllt(z. B. Entscheidungsbefugnis, Unternehmensgröße, Branche etc.),– und ein konkretes Interesse am Angebot des Kunden zeigt
– etwa durch Nachfragen, den Wunsch nach weiteren Informationen, Gesprächsbereitschaft, ein vertiefendes Kennenlernen oder einen Folgeaustausch innerhalb von 30 Tagen.
5.3 Termine, bei denen der Kunde nicht oder verspätet erscheint, gelten als durch Nexsale ordnungsgemäß erbrachte Leistung und werden regulär vergütet. Dies gilt auch, wenn der Kunde den Interessenten nicht rechtzeitig kontaktiert (z. B. verspäteter Anruf oderverspäteter Zutritt zum Video-Call) und der Termin dadurch nicht zustande kommt. Der Kunde kann den Interessenten im Anschluss auf eigene Initiative kostenfrei neu kontaktieren oder neu terminieren – es entstehen durch den nicht stattgefundenen Termin jedoch keineErstattungsansprüche gegenüber Nexsale.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, einen nicht stattgefundenen Termin des Interessenteninnerhalb von 1 Stunde nach geplantem Termin schriftlich (z. B. WhatsApp, E-Mail) zumelden. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt der Termin als stattgefunden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
5.5 Definition eines qualifizierten Termins: Ein Termin gilt als qualifiziert, wenn die imindividuellen Angebot definierten Kriterien des sogenannten „Goldstandards“ erfüllt sind.
Dazu gehören insbesondere:
– Entscheidungsbefugnis des Gesprächspartners
– Passende Branche und Unternehmensgröße
– Konkretes Interesse am Angebot des Kunden (z. B. durch Nachfragen,Gesprächsbereitschaft, Wunsch nach Folgegespräch)
Alle Termine, die den im Angebot definierten Goldstandard nicht erfüllen, gelten als unqualifiziert und werden nicht berechnet.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Die Vertragslaufzeit wird individuell im Angebot geregelt und beginnt mit dem im Angebot genannten Datum. Eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit findet nicht statt. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2 Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt – sofern im Angebot nichts anderes vereinbartwurde – 3 Monate. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen.
6.3 Kündigt der Kunde vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, ist Nexsale berechtigt, die vereinbarten Leistungen weiterhin zu erbringen und diese in vollem Umfang gemäß dem Angebot abzurechnen. Der Kunde bleibt zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Mindestlaufzeit verpflichtet. Eine (anteilige) Rückvergütung der bereits gezahlten Beträge findet nicht statt.
6.4 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche vertragliche Pflichten verletzt oder eine der Parteien in Vermögensverfall gerät, insbesondere wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Ein wichtiger Grund für Nexsale liegt zudem vor, wenn derKunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug gerät.
6.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch die Übermittlung einer Kündigungserklärung per E-Mail gewahrt, sofern die E-Mail an die im Vertrag oder Angebot angegebene E-Mail-Adresse der jeweils anderen Partei gesendet wird.
6.6 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von Nexsale zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente und Materialien unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen, sofern diese nicht zur weiteren Nutzung durch den Kunden bestimmt sind. Nexsale wird die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen löschen, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Preise für die von Nexsale erbrachten Dienstleistungen richten sich nach dem individuellen Angebot, das der Kunde von Nexsale erhält. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen für Folgemonate bedürfen eines neuen schriftlichen Angebots und der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Nachgang für die im abgelaufenen Monat erbrachten Dienstleistungen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug. Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet wurde oder auf andere vereinbarte Weise zugestellt worden ist.
7.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Nexsale berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus behält sich Nexsale das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Erbringung der Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen sind. Nexsale wird den Kunden rechtzeitig über die bevorstehende Einstellung der Dienstleistungen informieren.
7.4 Für jede Mahnung, die nach Eintritt des Zahlungsverzugs erfolgt, kann Nexsale eine Mahngebühr in Höhe von 100 EUR erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Nexsale behält sich das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Nexsale anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Vertragsstrafe bei Falschangaben

8.1 Gibt der Kunde vorsätzlich an, ein Termin habe nicht stattgefunden, obwohl dieser dieVoraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt hat, behält sich Nexsale das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verlangen, höchstens jedoch das 2-Fache der für diesen Termin vereinbarten Vergütung. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Nutzungs- und Schutzrechte

9.1 Alle von Nexsale generierten oder genutzten Leads bleiben Eigentum von Nexsale. Der Kunde erhält ausschließlich Zugriff auf qualifizierte Terminanfragen zur Durchführung von Verkaufsgesprächen.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, qualifizierte Anfragen und Termine, die im Rahmen der Zusammenarbeit generiert wurden und ordnungsgemäß vergütet wurden, auch nach Vertragsende weiter zu nutzen (definition qualifizierte Anfrage 5.5).
9.3 Nicht zulässig ist jedoch die Speicherung, Weiterverwendung oder Nutzung von Kontaktdaten (Leads), die im Rahmen der Kampagne lediglich bespielt, aber nicht qualifiziert übergeben wurden. Diese bleiben ausschließliches Eigentum von Nexsale.
9.4 Bei Kunden, die ausdrücklich keine Vorqualifizierung der Anfragen durch Nexsale wünschen, gilt jede eingehende Rückmeldung, Kontaktaufnahme oder Nachfrage im Rahmen der Kampagne als abrechnungsfähige Anfrage, unabhängig davon, ob einkonkreter Termin zustande kommt oder ob der Interessent dem Goldstandard entspricht.

10. Geheimhaltung, Referenznennung und Abtretung

10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen aus dem Vertragsverhältnis für die Dauer der Zusammenarbeit und für weitere 2 Jahre danach.
10.2 Nexsale ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name, Logo, Branche und Projektinhalt öffentlich als Referenz zu benennen – z. B. auf der Website, in Akquisegesprächen oder in Marketingunterlagen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
10.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nexsale auf Dritte übertragen oder abtreten. Davon ausgenommen sind konzerninterne Übertragungen (z. B. Mutter-/Tochtergesellschaften).

11. Haftung

11.1 Nexsale haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.2 Nexsale haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für einzelne Schadensfälle ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden im jeweiligen Vertragsmonat gezahlte Vergütung.
11.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der im Rahmen der Kampagnen verwendeten Inhalte. Nexsale handelt bei derErstellung und dem Versand der Inhalte im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Eine rechtliche Prüfung oder Verantwortung wird nicht übernommen. Der Kunde stellt Nexsale von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Maßnahmen aufgrund der Inhalte oder Lead-Nutzung frei – einschließlich etwaiger Abmahnungen, Bußgelder und Anwaltskosten.
11.4 Nexsale übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Zustellung von E-Mails oder Nachrichten, insbesondere nicht bei technischen Störungen, Spamfiltern, Blacklisting, Netzausfällen oder Fehlern auf Seiten Dritter (z. B. E-Mail-Provider, Serveranbieter).
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Mitwirkungen vollständig, zutreffend und fristgerecht bereitzustellen. Nexsale haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen.
11.6 Haftungsansprüche gegen Nexsale, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

12.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
12.2 Soweit Nexsale im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AV-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf den Datenschutz und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
12.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und stellt sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Nexsale auf einer rechtmäßigenGrundlage erfolgt. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die betroffenen Personen ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert werden und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen eingeholt werden.
12.4 Nexsale verpflichtet sich, die im Rahmen des AV-Vertrages festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu ergreifen und diese Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um ein dem Risikoangemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
12.5 Nexsale wird die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungendes Kunden verarbeiten und diese nicht für eigene Zwecke nutzen. Eine Weitergabe derpersonenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungenund der vertraglichen Vereinbarungen.
12.6 Nach Beendigung des Vertrages wird Nexsale die personenbezogenen Daten des Kunden nach Wahl des Kunden entweder löschen oder an den Kunden zurückgeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten besteht.
12.7 Der AV-Vertrag wird dem Kunden mit Abschluss des Hauptvertrages zur Verfügung gestellt und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Änderungen und Ergänzungen des AV-Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von den bevollmächtigten Vertretern beiderParteien zu unterzeichnen.

13. Höhere Gewalt

13.1 Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Nexsale liegen, befreien Nexsale für die Dauer der Störung und für einen angemessenen Zeitraum danach von ihren Leistungsverpflichtungen. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere, aber nichtabschließend, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorakte, Unruhen, behördliche Anordnungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Cyber-Angriffe oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, die Nexsale nicht zu vertreten hat.
13.2 Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt wird Nexsale den Kundenunverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren. Nexsale wird sich in zumutbarem Umfang bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu begrenzen und die Leistung schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
13.3 Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaige mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch die Verzögerung oder Nichterfüllung entstehen.
13.4 Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate andauern, sind sowohl Nexsale als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen von Nexsale anteilig zu vergüten.
13.5 Die gesetzlichen Rechte der Parteien, insbesondere das Recht auf Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

14. Änderungen der AGB

14.1 Nexsale ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dadurch keine wesentlichen Hauptleistungspflichten verändert werden. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
14.2 Widerspricht der Kunde den Änderungen, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist– nach Wahl von Nexsale – Berlin oder Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Schriftform schließt qualifizierte elektronische Signaturen ein (z. B. DocuSign).

Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO

zwischen
dem Verantwortlichen

„Verantwortlicher“ im Sinne dieses Vertrags ist das Unternehmen, dessen Name und Anschrift im jeweiligen Angebot oder der Leistungsvereinbarung genannt sind. Die Vertretung erfolgt durch die dort genannten unterzeichnungsberechtigten Personen.

und

dem Auftragsverarbeiter
Nexsale Consulting vertreten
durch den Inhaber, Herrn Dominik Bukovschak
Feldbergstraße 39b, 61440 Oberursel

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

1.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmender Durchführung von B2B-Kampagnen zur Leadgenerierung und Terminvereinbarung im Auftrag des Verantwortlichen.
1.2 Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht der Dauer des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

2.1 Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung von Kontaktdaten (z. B. Name, Position, E-Mail, Telefonnummer), Kampagnenversand (E-Mail), Rückmeldungsauswertung und Terminvereinbarung Nutzung von Drittanbietern zur Kampagnensteuerung (z. B. Close CRM, Google Workspace)

3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

3.1 Datenarten: geschäftliche Kontaktdaten von Interessenten (z. B. E-Mail-Adresse, Name, Funktion, Firma)Betroffene: Geschäftskontakte und Ansprechpartner bei potenziellen Neukunden desVerantwortlichen

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet die Einhaltung der folgenden Pflichten:

4.1 Schriftliche Bestellung soweit gesetzlich vorgeschrieben eines Datenschutzbeauftragten. Sofern ein Wechsel in der Person des Datenschutzbeauftragten stattfindet, wird dies dem Verantwortlichen unverzüglich mitgeteilt.

4.2 Alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen zugreifen können, müssen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sein und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutz pflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt werden. Auf Anfrage des Verantwortlichen wird derAuftragsverarbeiter diesem die Verpflichtungserklärungen vorlegen. Dies ist nicht notwendig, soweit für die betreffenden Personen eine angemessene gesetzliche Verschwiegenheitspflicht besteht.

4.3 Duldung öffentlicher Kontrollen durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in gleichem Umfang, wie die Datenschutzaufsichtsbehörden Prüfungen beim Verantwortlichen durchführen dürfen. Unterstützung des Verantwortlichen bei Kontrollen und Anfragen derAufsichtsbehörden.

4.4 Die unverzügliche Information des Verantwortlichen über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde nach Art.82 ff. DS-GVO bei dem Auftragnehmer ermittelt.

4.5 Die angemessene Unterstützung des Verantwortlichen bei der Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gem. Art. 32 DS-GVO.

4.6 Die angemessene Unterstützung des Verantwortlichen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 DS-GVO und bei der vorherigenKonsultation der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 36 DS-GVO.

4.7 Die angemessene Unterstützung des Verantwortlichen bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (Art. 33DS-GVO) und bei der Benachrichtigung der von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen (Art. 34 DS-GVO).

4.8 Die Vorlage der nach Art. 30 Abs. 2 DS-GVO erforderlichen Angaben.

5. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

5.1 Der Verantwortliche ist berechtigt, nach rechtzeitiger schriftlicher Anmeldung, zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs, Prüfungen in den Betriebsstätten des Auftragsverarbeiters durchzuführen. Ziel ist es, sich von derAngemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu überzeugen.

5.2 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, diese Kontrollen zu dulden und bei der Durchführung der Prüfungen mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.

5.3 Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte erteilen, die zur Durchführung einer umfassendenAuftragskontrolle notwendig sind.

5.4 Der Auftragsverarbeiter ermöglicht dem Verantwortlichen insbesondere, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und regelmäßig während der Laufzeit der Verarbeitung von der Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.

6. Unterauftragsverhältnisse

6.1 Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Unterauftragnehmer einschaltet.

6.2 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern vertragliche Vereinbarungen so zu gestalten, dass diese den Anforderungen desDatenschutzes und der Datensicherheit entsprechen, wie sie in diesem Vertrag zwischen den Parteien festgelegt sind.

6.3 Kommt der Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet derAuftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragnehmers.

6.4 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung hinsichtlich der Beauftragung neuer oder der Ersetzung bestehender Unterauftragnehmer. Dem Verantwortlichen steht das Recht zu, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben.

6.5 Auf schriftliche Aufforderung des Verantwortlichen erteilt der Auftragsverarbeiter Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt (ausschließlich der Preise) sowie über dieUmsetzung der datenschutzrelevanten Pflichten des jeweiligen Unterauftragnehmers.

7. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Dazu gehören insbesondere:

7.1 Zugriffs- und Zutrittskontrolle: Datenzugriff erfolgt nur durch autorisiertes Personal. Der Zugang ist geschützt durch Passwortsysteme und rollenbasierte Berechtigungen. RäumlicheSicherheitsmaßnahmen sind vorhanden.

7.2 Datenträger- und Speicherkontrolle: Es erfolgen regelmäßige Backups. Daten werden so gespeichert, dass unbefugtes Kopieren, Verändern oder Weitergeben ausgeschlossen ist.

7.3 Datenübertragungssicherheit: Die Übertragung personenbezogener Daten erfolgtverschlüsselt, z. B. durch SSL/TLS.

7.4 Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters werden regelmäßigim Datenschutz geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet.

7.5 Integritäts- und Verfügbarkeitskontrolle: Es bestehen Maßnahmen zum Schutz vor unbefugten Änderungen sowie zur Sicherstellung der Datenwiederherstellung im Notfall.

8. Weisungsrecht

8.1 Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, welches er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.

8.2 Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nachvorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen. Mündliche Weisungen wird der Verantwortliche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen.

8.3 Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch denVerantwortlichen bestätigt oder geändert wird. Der Auftragsverarbeiter wird die Weisungen soweit erforderlich dokumentieren.

9. Haftung

9.1 Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, haften der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter als Gesamtschuldner nach Art. 82 DS-GVO.

9.2 Der Auftragsverarbeiter trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, soweit die relevanten Daten von ihm unter dieser Vereinbarung verarbeitet wurden. Solange dieser Beweis nicht erbracht wurde, stellt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gegen den Verantwortlichen erhoben werden.

9.3 Der Auftragsverarbeiter haftet dem Verantwortlichen für Schäden, die der Auftragsverarbeiter, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten oder die von ihm eingesetzten Subdienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.

9.4 Die Regelungen in Ziffer 9.2 und 9.3 gelten nicht, soweit der Schaden durch die konkrete Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Verantwortlichen erteilten Weisung entstanden ist.

10. Vertragsende

10.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sowie gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungspflichten ist der Auftragsverarbeiter nach Vertragsende verpflichtet, ihm überlassene Datenträger an den Verantwortlichen unverzüglich zurückzugeben und ihm in Zusammenhang mit dem Auftrag übergebene und noch nicht gelöschte personenbezogene Daten zu löschen.

10.2 Über die Herausgabe oder Löschung nach Vertragsende muss der Verantwortliche innerhalb einer vom Auftragsverarbeiter gesetzten Frist entscheiden.

10.3 Werden zu vernichtende Unterlagen oder Datenträger mit personenbezogenen Daten dem Verantwortlichen nicht zurückgegeben, so ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, die Unterlagen ordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte von den Daten keine Kenntnis erlangen können.

10.4 Entstehen dem Auftragsverarbeiter nach Vertragsbeendigung Kosten durch die Herausgabe oder Löschung der Daten des Verantwortlichen, so trägt diese der Verantwortliche.

11. Ort der Verarbeitung

11.1 Die Verarbeitung der Daten durch den Auftragsverarbeiter ist räumlich auf die EU und den EWR beschränkt.

11.2 Die Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an einen Empfänger mit Sitz außerhalb des EWR ist nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO zulässig und bedarf der gesonderten vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verantwortlichen.

11.3 Der Auftragsverarbeiter wird insbesondere EU-Standardvertragsklauseln (vgl. den Beschluss 2021/914 der EU-Kommission vom 04.06.2021 oder eineNachfolgeentscheidung) mit dem Empfänger der Daten abschließen, wenn keine anderweitigen geeigneten Datenschutzgarantien vorhanden sind, z. B. ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DS-GVO oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften nach Art. 47 DS-GVO.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Soweit rechtlich zulässig und in einem ggf. geschlossenen Hauptvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragsverarbeiters vereinbart.

12.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine notwendige Regelung fehlen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
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